Als Finanzbeamtin habe ich es ja manchmal doch ganz gut. Als bei einem säumigen Schuldner der Termin zur Pfändung anstand, war ich überrascht was er gerade mit dem Pfandobjekt - einem Fernseher - machte. Er schaute sich einen geilen Porno an und was da lief machte mich echt geil….also habe ich die Regeln für die Zwangsvollstreckung etwas zu meinen Gunsten verändert…..
Darf denn solch attraktive Finanzbeamtin bei ihrem Schuldner ohne Höschen mit blanker Muschi (ja gut unter einem Rock "versteckt") eine Zwangsvollstreckung überhaupt ausführen??? Es besteht dabei doch wie gerade erlebt die Gefahr der Vorteilsnahme bei gut bestückten Schuldnern :-D
Bei solch attraktiven Finanzbeamten oder Schuldeintreibern würde ich mir auch überlegen große Schulden zu verursachen. Aber leider kann keiner vorhersagen, wer dann erscheint die Schulden einzutreiben :-(
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